Schön, dass Sie da sind!

Liebe Interessierte,

bei Ihren Überlegungen Pflegeeltern zu werden und ein Pflegekind bei sich aufzunehmen sind Sie bei uns richtig. Seit mehr als dreißig Jahren haben wir Erfahrung in der Jugend- und Familienhilfe. Wir freuen uns, dass Sie hier sind!

Wir möchten Ihnen einen kurzen Überblick geben, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen um Ihren Wunsch nach einer neuen Lebensform umsetzen zu können. Sie fragen sich „wie ist der Weg dahin?“ „Wie sieht das Leben mit einem Pflegekind aus?“.

Vielfalt ist willkommen – unterschiedliche Pflegekinder brauchen unterschiedliche Familien.

Wir möchten Sie auf diese neue, spannende und wichtige Aufgabe vorbereiten und langfristig begleiten.

Machen Sie sich auf unserer Homepage einen ersten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten Pflegefamilie zu werden. Wir freuen uns in einem persönlichen Gespräch Ihre Fragen gemeinsam zu klären.

Schön, dass Sie da sind!

Liebe Interessierte,

bei Ihren Überlegungen, Pflegeeltern zu werden und ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, sind Sie bei uns richtig. Seit mehr als dreißig Jahren haben wir Erfahrung in der Jugend- und Familienhilfe. Wir freuen uns, dass Sie hier sind!

Wir möchten Ihnen einen kurzen Überblick geben, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen um Ihren Wunsch nach einer neuen Lebensform umsetzen zu können. Sie fragen sich „wie ist der Weg dahin?“ „Wie sieht das Leben mit einem Pflegekind aus?“

Vielfalt ist willkommen – unterschiedliche Pflegekinder brauchen unterschiedliche Familien.

Wir möchten Sie auf diese neue, spannende und wichtige Aufgabe vorbereiten und langfristig begleiten.

Machen Sie sich auf unserer Homepage einen ersten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten Pflegefamilie zu werden. Wir freuen uns in einem persönlichen Gespräch Ihre Fragen gemeinsam zu klären.

Projekt kultursensible Pflegekinderhilfe

Die Ev. Jugend- und Familienhilfe Essen gGmbH hat in einem längeren Projekt mit anderen Trägern und Vereinen aus dem Essener Norden und dem örtlichen Jugendamt einen Weg entwickelt, mittels dem wir Menschen mit Migrationsgeschichte für ein Engagement als Pflege- und Erziehungsstelleneltern interessieren und ansprechen wollen.

Bei der erfolgreichen und gut besuchten Auftaktveranstaltung in Essen wurde auch der begleitende Film zum Thema: „Kinder brauchen ein Zuhause – Projekt zur kultursensiblen Pflegekinderhilfe“ vorgestellt:

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Wir gestalten gemeinsam mit der Pflegekinderhilfe des Jugendamts Essen Informationsveranstaltungen. Die nächsten Termine sind:

28.09.2023 10:00-13:00 Uhr Sozialer Bürgerservice Marktstr. 22, 45355 Essen und 16:00-18:00 Stadtteilbüro Kraysel, Heinrich-Sense-weg 25, 45309 Essen

Für Rückfragen melden Sie sich gerne bei Frau Glitzner unter 0176- 34373597

Flyer kultursensible Pflegekinderhilfe Deutsch
Flyer kultursensible Pflegekinderhilfe Englisch
Flyer kultursensible Pflegekinderhilfe Polnisch
Flyer kultursensible Pflegekinderhilfe Türkisch
Flyer kultursensible Pflegekinderhilfe Russisch
Flyer kultursensible Pflegekinderhilfe Arabisch
Flyer kultursensible Pflegekinderhilfe Französisch

Unser Team

Seit 2005 begleiten und beraten wir mit unserem multiprofessionellen Team Menschen bei der Umsetzung Ihres Wunsches Pflegeeltern zu werden.

Birgit Glitzner
Koordination

Benedikt Bolwin
Fachberatung

Susanne Hamm
Fachberatung

Selvin Alagöz Wicaksono
Fachberatung

Zum Team

Pflegeeltern werden – aber wie?

Pflegeeltern werden Sie auf unterschiedliche Art und Weise. Einzelpersonen oder Paaren unabhängig welcher Nationalität, Religionszugehörigkeit oder geschlechtlichen Identität. Ob ledig oder verheiratet, mit oder ohne Kindern bieten wir folgende „Familienformen“ an:

Erziehungsstelle nach § 33, 2 SGB VIII:

Sie sind als Erziehungsstelle eine Familie, ein Paar oder eine Einzelperson, die in der Lage ist / sind, einem, in der Entwicklung beeinträchtigtem Kind oder Jugendlichen ein sicheres und stabiles Zuhause zu geben. Die Unterbringung in Ihrer Familie ist auf Dauer angelegt und dauert optimaler Weise bis zur Verselbstständigung des bei Ihnen lebenden Kindes – mitunter auch über die Volljährigkeit hinaus.

Sie bringen eine pädagogische Ausbildung mit oder werden von uns nachqualifiziert.

Vergütung

An Sie als Erziehungsstelle werden monatlich folgende finanzielle Aufwendungen gezahlt:

ein Erziehungsbeitrag von aktuell 1065,00 € zzgl. einem kommunal unterschiedlichen Alterssicherungsbeitrag und ein anteiliger Betrag vom Kindergeld.

Hinzu kommt ein nach dem Alter des Kindes gestaffeltes Pflegegeld:

Bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 671,00 €, vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 765,00 € und vom vollendeten 14. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 932,00 € (Stand Jan. 2023).

Bereitschaftspflege nach § 33 SGB VIII:

Sie sind als Bereitschaftspflege eine Familie, ein Paar oder eine Einzelperson und in der Lage, einem Kind in einer Notsituation ein sicheres und stabiles Zuhause zu geben.
Die Bereitschaftspflege ist nur als „Zwischenstation“ angelegt, bis der weitere Verbleib des Kindes geklärt ist. Diese Kinder kommen oftmals aus akut krisenhaften Situationen und brauchen einen sicheren Ort, an dem sie zur Ruhe kommen können.

Schon bei der Aufnahme ist der Abschied abzusehen!

Die Dauer des Aufenthaltes ist nicht planbar und sollte idealerweise 6 Monate nicht überschreiten. Die tatsächliche Unterbringungsdauer hängt allerdings vom individuellen Verlauf ab.

Vergütung

Für die Bereitschaftspflege, werden monatlich folgende finanzielle Aufwendungen gezahlt:

Ein Erziehungsbeitrag von 1065,00 € .

Hinzu kommt ein nach dem Alter des Kindes gestaffeltes Pflegegeld: Bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 671,00 €, vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 765,00 € und vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 932,00 € (Stand 2023)

SPLG (Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft) nach § 34 SGB VIII:

Eine SPLG ist eine Familie, ein Paar oder eine Einzelperson, die qualifiziert sind einem Kind oder Jugendlichen familienanalog ein stabiles Zuhause zu geben. Sie ist eine spezielle Form der stationären Heimerziehung nach §27ff. Hilfe zur Erziehung und § 34 SGB VIII.

In Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften wohnen und arbeiten pädagogische Fachkräfte mit Kindern und Jugendlichen zusammen. Sie öffnen ihr privates Zuhause für Ihre berufliche Tätigkeit und müssen dementsprechend die Anforderungen und den Auflagen der stationären Jugendhilfe erfüllen.

Vergütung

Sie erhalten eine monatliche Vergütung angelehnt an den BAT-KF.
Zusätzlich werden für das Kind/ Jugendlichen monatlich materielle Aufwendungen zur Verfügung gestellt.

Flyer Erziehungsstelle

Gemeinsam in die Zukunft –
Pflegeeltern gesucht!

Kontakt

Haben wir Sie neugierig gemacht?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Evangelische Jugend- und Familienhilfe
Essen gGmbH
Erziehungsstellen

Palmbuschweg 156 a
45326 Essen (Altenessen)
Tel. 0201 . 858 953 40
Fax 0201 . 858 953 41