Nein.
Das Sorgerecht oder Teile davon liegen bei den leiblichen Eltern oder einem vom Gericht bestellten Vormund. Bei der Aufnahme des Kindes wird besprochen, welche Vollmachten Sie benötigen um das Leben mit Ihrem Pflegekind als „jeden Tag Eltern“ gut gestalten zu können und sie die Aufgaben des täglichen Lebens gut entscheiden können.