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FAQs2024-10-15T12:52:35+02:00

Hier möchten wir Ihnen einige häufig gestellte Fragen gerne beantworten. Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, freuen wir uns über Ihren Anruf.

Nein!
Es ist egal, ob man verheiratet, ledig, befreundet oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft ist.

Ihr Zuhause sollte über ausreichend Platz verfügen, damit ein Kind gut mit Ihnen zusammenleben kann. Ein eigenes Zimmer ist wünschenswert.
Ja.

Eigene erzieherische Erfahrungen sind von Vorteil, aber nicht notwendig!

Idealerweise wird Ihr Pflegekind bis zur Volljährigkeit oder darüber hinaus bei Ihnen Leben. Wie alle anderen Kinder auch, soll es ein Recht auf Schutz und Geborgenheit haben und in ihrem Zuhause leben dürfen, bis es erwachsen ist.
Ja.
In Absprache mit dem unterbringenden Jugendamt und Erziehungsberechtigten des Kindes ist eine Berufstätigkeit der Haupt-Pflegeperson bis zu 20 Stunden in der Woche möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind gut und sicher in Kita oder Schule eingebunden ist.
Ja.
Pflegeeltern sind Privatpersonen und nicht angestellt, sie bekommen kein Gehalt. Sie erhalten für das Kind ein nach Alter gestaffeltes Pflegegeld (materielle Aufwendungen) und für ihre erzieherische Arbeit einen Erziehungsbeitrag. Dieser Betrag ist steuerfrei!

Ebenfalls gibt es noch einen Beitrag für die private Altersvorsorge. In der Regel zahlen die Kostenträger (Jugendamt, Landschaftsverband) nach den Vorgaben der Landschaftsverbände. Zuständig für uns ist der LVR. Hier finden Sie weitere Informationen

Ja.
Bei Aufnahme Ihres Kindes wird es in bestehende Versicherungen ihres Haushaltes in der Regel unproblematisch aufgenommen. Eine Haftpflichtversicherung muss von Ihnen abgeschlossen werden. Zusätzlich besteht eine Haftpflichtversicherung für das Kind über unseren Träger.

Die Krankenversicherung eines Pflegekindes wird unterschiedlich gehandhabt. Entweder ist es noch über seine Herkunftsfamilie versichert, oder es wird in Ihrer Familienversicherung aufgenommen; manchmal besteht ein Versicherungsschutz über das Jugendamt.

Ihr Pflegekind hat bereits Vater und Mutter, bevor es zu Ihnen kommt. Die Gründe, warum es nicht mehr bei diesen Leben kann sind vielfältig. Manchmal gibt es Besuchskontakte, die bei Bedarf durch uns begleitet werden, manchmal gibt es keinen Kontakt.
Aber wichtig ist: „Du kannst die Kinder aus den Familien, aber nicht die Familien aus den Kindern holen!“ Die Kinder werden Ihre Wurzeln behalten und für ein gesundes erwachsen werden ist es wichtig, dass Sie dies respektvoll und wertschätzend annehmen können.

Nein.
Das Sorgerecht oder Teile davon liegen bei den leiblichen Eltern oder einem vom Gericht bestellten Vormund. Bei der Aufnahme des Kindes wird besprochen, welche Vollmachten Sie benötigen um das Leben mit Ihrem Pflegekind als „jeden Tag Eltern“ gut gestalten zu können und sie die Aufgaben des täglichen Lebens gut entscheiden können.
Ja!
Dies ist sogar gewünscht und gewollt; Sie sollen als Familie weiterhin nach ihren Bedürfnissen reisen können. All dies wird vor Aufnahme des Kindes mit Erziehungsberechtigten und Jugendamt besprochen.

Niemand ist allein!
Wir begleiten Sie vom ersten Informationsgespräch bis zur Aufnahme des Kindes individuell und an Ihren Bedürfnissen orientiert. Wir sind zeitnah telefonisch für Sie erreichbar und bei Bedarf auch „vor Ort“ um Sie in krisenhaften Momenten zu entlasten.

Ja.

Regelmäßig veranstalten wir nicht nur Fortbildungen zu Themen die für Pflegeeltern wichtig sind, sondern treffen uns auch für gemeinsame Freizeitaktivitäten, wie z.B.: Zoo oder Spielplatz Besuche und unternehmen gesellige Picknicke. Hierbei stehen neben der Geselligkeit das unverbindliche Kennenlernen und der gemeinsame Austausch im Vordergrund. Dazu bietet sich auch der einmal im Monat stattfindende Stammtisch an.

Kontakt

Evangelische Jugend- und Familienhilfe
Essen gGmbH
Erziehungsstellen

Palmbuschweg 156 a
45326 Essen (Altenessen)

Tel. 0201 . 858 953 40
Fax 0201 . 858 953 41