Idealerweise wird Ihr Pflegekind bis zur Volljährigkeit oder darüber hinaus bei Ihnen Leben. Wie alle anderen Kinder auch, soll es ein Recht auf Schutz und Geborgenheit haben und in ihrem Zuhause leben dürfen, bis es erwachsen ist.
Idealerweise wird Ihr Pflegekind bis zur Volljährigkeit oder darüber hinaus bei Ihnen Leben. Wie alle anderen Kinder auch, soll es ein Recht auf Schutz und Geborgenheit haben und in ihrem Zuhause leben dürfen, bis es erwachsen ist.