Ja.
Bei Aufnahme Ihres Kindes wird es in bestehende Versicherungen ihres Haushaltes in der Regel unproblematisch aufgenommen. Eine Haftpflichtversicherung muss von Ihnen abgeschlossen werden. Zusätzlich besteht eine Haftpflichtversicherung für das Kind über unseren Träger.

Die Krankenversicherung eines Pflegekindes wird unterschiedlich gehandhabt. Entweder ist es noch über seine Herkunftsfamilie versichert, oder es wird in Ihrer Familienversicherung aufgenommen; manchmal besteht ein Versicherungsschutz über das Jugendamt.